Hallo,
hier ein paar Erläuterungen zu besonderen Funktion der ordentlichen Mitglieder.
Ordentliche Mitglieder haben nach unserer Satzung ein einklagbares Stimmrecht.
Erst durch die – den Meinungsumfragen unter allen Mitgliedern zeitlich folgenden – Abstimmungen der ordentlichen Mitglieder werden die einzelnen Tagesordnungspunkte einer Mitgliederversammlung unseres Vereins rechtsgültig.
Die ordentlichen Mitglieder haben also die Aufgabe, nach den Meinungsumfragen zu entscheiden, ob sie dem Ergebnis dieser rechtlich-unverbindlichen Umfrage unter allen aktiven und ordentlichen Mitgliedern folgen wollen oder nicht.
Es geht also ich nicht darum, was ihre eigene Meinung zu den einzelnen Tagesordnungspunkten ist.
Die ordentlichen Mitglieder sind in ihrer Abgabe der Stimme natürlich frei, auch ist die folgende Abstimmung in der Regel geheim.
Wenn die ordentlichen Mitglieder ihre Stimme jedoch anders abgeben möchten als es das Ergebnis der vorigen Umfrage erbracht hat, dann solltet sie diese ihre abweichende Entscheidung auch begründen.
Das sind sie ihrem besonderen Status als ordentliche Mitglieder, den anderen Mitgliedern auch schuldig.
Triftige Gründe, warum sie ihre Stimme anders abgeben als dem Ergebnis in der Umfrage, können z.B. sein:
- sie finden, dass das Ergebnis die Gemeinnützigkeit unseres Vereins gefährdet
- Der Verein durch einen anderen Verein unterwandert wurde (es findet keine Auswahl darüber statt, wer aktives Vereinsmitglied wird, es genügt die Selbstauskunft.)
- Die ursprünglichen Ziele des Vereins nicht mehr erfüllt werden …
oder ganz klassisch
- sie es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können.
… und sicher gibt es noch mehr Gründe, nur eben solltet sie ihre Abweichung möglichst begründen.
Da die ordentlichen Mitglieder eine besondere Rolle in unserem Verein einnehmen, können sie auch nicht einfach vom Vorstand ernannt werden, sondern müssen durch die Mitgliederversammlung gewählt werden.
siehe Satzung
und
Muster einer Online-Mitgliederversammlung
Viele Grüße
Harald