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FAQ: bis 200 Euro vereinfachter Zuwendungsnachweis

FAQ: bis 200 Euro vereinfachter Zuwendungsnachweis

| Beitrags-ID: 238824

FAQ: bis 200 Euro vereinfachter Zuwendungsnachweis

Hallo,

unser Verein Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V. ist mit Bescheid des Finanzamts für Körperschaften I Berlin vom 20.06.2018 wegen Förderung der öffentlichen Gesundheitspflege als besonders förderungswürdig anerkannt.
Die Satzungszwecke entsprechen §52 Abs. 2 Satz 1 Nr . 3 AO.

Bei Spenden oder Mitglieds-Beiträgen bis einschließlich 200 Euro reicht als Nachweis für das Finanzamt:

  1. der Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung (z.B. Kontoauszug) und als Betreff im Textfeld das Wort ‚Spende‚ bzw. ‚Mitgliedsbeitrag‚ zu vermerken
    und
  2. die Erklärung des Vereins zur Gemeinnützigkeit – hier als PDF zum ausdrucken.

Auf Wunsch verschickt unser Verein bereits bei Spenden bzw. einem Jahresmitgliedsbeitrag ab 50 Euro eine Spendenbescheinigung.
Bitte benutzt hierzu die Online-Formulare:

Vielen Dank
Harald

Hier gibt es mehr zu unserem Verein

(Update am 25.06.2018)

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