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Coronavirus

Wie erkenne ich mangelhafte FFP2-Masken?

Der Bedarf an Masken, insbesondere Atemschutzmasken, die den Träger bestmöglich vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen sollen, ist groß. Allerdings gibt es aktuell viele mangelhafte Produkte auf dem Markt. Wie sind diese von den konformen Masken zu unterscheiden und was tun mit den Fälschungen? 
Charlotte Kurz
12.11.2020  11:28 Uhr

Noch vor einem Jahr hätte niemand gedacht, dass es dieses Jahr einen großen Markt für Mund-Nasen-Bedeckungen, OP-Masken sowie Atemschutzmasken wie FFP2- und FFP3-Masken geben würde. Wo hohe Nachfragen herrschen, gibt es meist ein entsprechendes Angebot. Leider fördert eine hohe Nachfrage auch immer das Auftreten von Fälschungen, bzw. minderwertigen Produkten, die sich als zertifizierte Originale ausgeben.

Auch bei den FFP2-Masken, die dem Selbstschutz dienen, also die Inhalation infektiöser Aerosole bestmöglich verhindern sollen, sind viele Mängelprodukte auf dem Markt, die nicht über die ausreichenden Zulassungsmerkmale verfügen. Die Dekra schätzt, dass 60 bis 80 Prozent der aktuell auf dem Markt befindlichen FFP2-Masken »nicht baumustergeprüft«, also nicht konform zugelassen sind.

Wie erkenne ich konforme FFP2-Masken?

Es gilt: FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen sowie eine vierstellige Nummer, die Rückschluss auf die zugelassene Prüfstelle gibt, vorweisen. Wer sich nicht sicher ist, ob auf der vorliegenden Maske die korrekte Nummer einer Prüfstelle angebracht ist, kann die Nummer in der sogenannten NANDO-Datenbank auf der Website der EU-Kommission überprüfen. Laut der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS), gibt es in Deutschland aktuell zwei Prüfstellen: Die Dekra Testing and Certification GmbH mit der Prüfnummer 0158 und das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit der Nummer 0121. Die ZLS ist für die Überwachung der notifizierten Stellen in Deutschland zuständig. Allerdings sind hierzulande auch Masken mit anderen in der NANDO-Datenbank ausgewiesenen Prüfnummern zulässig, auch bei den FFP2-Masken gilt der freie Warenverkehr des Europäischen Binnenmarkts.

Auf konformen FFP2-Masken müssen zudem weitere Angaben zu finden sein: Neben der Klasse (zum Beispiel FFP2) folgt laut IFA eine Leerstelle und entweder der Zusatz »NR« für nicht wiederverwendbar, der Zusatz »R« wenn wiederverwendbar oder der Zusatz »D«, das für Dolomitstaubtest bestanden, steht. Auch die Nummer und das Jahr der Veröffentlichung der Europäischen Norm müssen auf der Maske zu finden sein. Zudem sollte auf der Maske ein Herstellername oder eine Marke abgedruckt sein. Auf der Verpackung konformer Masken stehen weiter die Angaben und die Anschrift des Herstellers oder Inverkehrbringers, erklärte ein Sprecher der Dekra gegenüber der PZ.

Sicherheitstechnische Mängel können jedoch meist nur in Laboren nachgewiesen werden und sind mit bloßem Auge für den Nutzer nicht zu erkennen. Gefährlich werden die mangelhaften oder sogar mutwillig gefälschten Masken, wenn sie nicht den Filterleistungen entsprechen, die sie laut FFP2-Kennzeichnung erbringen sollen.

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