Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
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Patientenvertretung bzw. Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)
Organisationen, die auf Bundesebene maßgeblich die Interessen von Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Deutschland vertreten, haben im G-BA entsprechend den Vorgaben des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ein Mitberatungs- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.
Folgende Patienten- und Selbsthilfeorganisationen sind derzeit berechtigt, Patientenvertreterinnen und Patientenvertreter zur Mitwirkung im G-BA zu benennen:
- der Deutsche Behindertenrat (DBR) [Harald: hier ist die BAG Selbsthilfe Mitglied und unser Bundesverband Schilddrüsenkrebs – Ohne Schilddrüse leben e.V. ist darin Mitglied]
- die BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP),
- die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e. V. und
- der Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
Diese Organisationen bilden mit den in ihnen vertretenen Mitgliedern die Vielschichtigkeit der Patienten- und Selbsthilfeorganisationen ab.
Auf Antrag kann das BMG weitere Organisationen, die nicht Mitglied der benannten Verbände sind, als maßgebliche Organisationen auf Bundesebene anerkennen.
(Download 15.9.2016)