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Urmel

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295105

Hallo Birgit,

es gibt den Mehrbedarfszuschlag für kostenaufwändige Ernährung nach § 21 SGB II immer noch bei verschiedenen Erkrankungen. Im Jahr 2008 wurden die Regelungen zum Mehrbedarfszuschlag (früher auch Krankenkostzulage genannt) vollkommen geändert und an die aktuellen Erkenntnisse der Medizin angepasst. Auch das Krebsleiden gehört zu den Erkrankungen, bei denen ein Mehrbedarfszuschlag gewährt werden kann. Allerdings lauten die Empfehlungen des deutschen Vereins – an die sich die Bundesagentur für Arbeit lt. ihren Arbeitsanweisungen hält – wie folgt:

„Bei verzehrenden (konsumierenden) Erkrankungen mit
erheblichen körperlichen Auswir-
kungen, wie z.B. fortschreitendem/fortgeschrittenen
Krebsleiden, HIV/AIDS, Multipler
Sklerose (degenerative Erkrankung des Zentralnerven
systems) sowie schweren Verläu-
fen entzündlicher Darmerkrankungen wie Morbus Crohn
und Colitis ulcerosa, kann im
Einzelfall ein erhöhter Ernährungsbedarf vorliegen“

Wie die Träger des Alg II damit im einzelnen umgehen, weiß ich nicht. Ob sie tatsächlich generell den MBZ bei der Diagnose Krebs bezahlen oder nicht. Auf jeden Fall Antrag stellen.

Im übrigen gibt es diesen Mehrbedarfszuschlag auch bei Leistungsempfängern nach dem SGB XII, also bei Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes kein Arbeitslosengeld II mehr beziehen sondern Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Alter bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt.

Gruß
Urmel

PS: es gibt beim Leistungsträger ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen, der Link hat auch bei mir nicht geklappt 🙄