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Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 240282

Update: 31.1.2017

Hallo,

ein Hinweis für ALG 2- Empfänger unter uns SD-Krebslern:

Krebspatienten steht nach § 21 SGB II ein Mehrbedarf für eine Vollkosternährung zu.

Dieser krankheitsbedingte Mehrbedarf für die kostenaufwändigere Ernährung ist nur bei schweren Verläufen der Krankheit oder bei besonderen Umständen zu gewähren.

Quelle: www.hartziv.org (Download 31.1.2017)

§ 21 SGB II
Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
(5) Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, erhalten einen Mehrbedarf in angemessener Höhe.

Die ARGE orientiert sich dabei an den Maßgaben des „Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge“ (kurz:: Deutsche Verein).

Hier insbesondere Empfehlungen des DV zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe 2014.

Für Krebspatienten ist dies eine sogenannte Vollkost. Das ist nichts anderes als eine normale gesunde abwechslungsreiche Ernährung mit viel Obst und Gemüse sowie Fisch und Fleisch.

Dieser Mehrbedarf steht Patienten mit einer „verzehrenden (konsumierenden) Erkrankungen mit erheblichen körperlichen
Auswirkungen, wie z.B. fortschreitendem/fortgeschrittenem Krebsleiden“ zu.

Von einem erhöhten Ernährungsbedarf kann regelmäßig ausgegangen werden,
wenn

  • der BMI unter 18,5 liegt (und das Untergewicht Folge der Erkrankung ist)

(Quelle: Empfehlungen des DV zur Gewährung von Krankenkostzulagen in der Sozialhilfe 2014; S.10)

Link zum Formular des Arbeitsamts:
ALG II – Zusatzblatt 8 (Ärztl. Bescheinigung wegen Mehrbedarf für Ernährung) – Stand 01/07 (296 kB)

Das Formular kann der Hausarzt ausfüllen, der lediglich bescheinigen muss, dass man an Krebs erkrankt ist.
Man bekommt dann ca. 25 Euro mehr für die Ernährung.

Das alles mag sich zum Teil recht willkürlich anhören, aber fast alle Fesltegungen (Berechnungen kann man eigentlich nicht mehr sagen) beim ALG 2 sind sehr willkürlich und sehr lebensfremd festgelegt.

Viele Grüße
Harald


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BeateDue
Nutzer*In
Pap. T3m, N1b, Mx

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295103

Hallo Harald,

vielen Dank für die schnelle Antwort.

Habe nach eien Schriftform der Maßgabe auf der Seite vom Deutschen Verein gesucht, aber leider nichts gefunden.

Würde diese gerne meinem Doc vorlegen.

Vielen DAnk

BeateDue

bibo50
Nutzer*In
papilläres SD-Karzinom

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295104

Hallo Harald,

ich bin gerade in der beschriebenen Situation, finde aber unter dem angegebenen Link nichts.
Ist das noch aktuell mit dem Mehrbedarf?

Danke für die Antwort.
LG Birgit

Urmel

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295105

Hallo Birgit,

es gibt den Mehrbedarfszuschlag für kostenaufwändige Ernährung nach § 21 SGB II immer noch bei verschiedenen Erkrankungen. Im Jahr 2008 wurden die Regelungen zum Mehrbedarfszuschlag (früher auch Krankenkostzulage genannt) vollkommen geändert und an die aktuellen Erkenntnisse der Medizin angepasst. Auch das Krebsleiden gehört zu den Erkrankungen, bei denen ein Mehrbedarfszuschlag gewährt werden kann. Allerdings lauten die Empfehlungen des deutschen Vereins – an die sich die Bundesagentur für Arbeit lt. ihren Arbeitsanweisungen hält – wie folgt:

„Bei verzehrenden (konsumierenden) Erkrankungen mit
erheblichen körperlichen Auswir-
kungen, wie z.B. fortschreitendem/fortgeschrittenen
Krebsleiden, HIV/AIDS, Multipler
Sklerose (degenerative Erkrankung des Zentralnerven
systems) sowie schweren Verläu-
fen entzündlicher Darmerkrankungen wie Morbus Crohn
und Colitis ulcerosa, kann im
Einzelfall ein erhöhter Ernährungsbedarf vorliegen“

Wie die Träger des Alg II damit im einzelnen umgehen, weiß ich nicht. Ob sie tatsächlich generell den MBZ bei der Diagnose Krebs bezahlen oder nicht. Auf jeden Fall Antrag stellen.

Im übrigen gibt es diesen Mehrbedarfszuschlag auch bei Leistungsempfängern nach dem SGB XII, also bei Personen, die aufgrund ihres Alters oder ihres Gesundheitszustandes kein Arbeitslosengeld II mehr beziehen sondern Grundsicherung bei Erwerbsminderung oder Alter bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt.

Gruß
Urmel

PS: es gibt beim Leistungsträger ein entsprechendes Formular zum Ausfüllen, der Link hat auch bei mir nicht geklappt 🙄

bibo50
Nutzer*In
papilläres SD-Karzinom

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295106

vielen lieben Dank Urmel, ich werde es auf jeden Fall probieren.
Ein sonniges Wochenende
Birgit

bibo50
Nutzer*In
papilläres SD-Karzinom

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295107

für diejenigen, die sich auch dafür interessieren, habe gerade das Formular zur Beantragung incl. des Formulares für die ärztliche Bescheinigung entdeckt:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-MEB-Aerztl-Bescheinigung-Mehrbedarf-Ernaehrung.pdf

Lg Birgit

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295108

Hallo Harald,
Hallo Urmel,
Hallo bibo 50,

habe Euren Beitrag eben gelesen und möchte mich auch zu Wort melden! Da ich nur eine sehr kleine Rente beziehe, musste ich Grundsicherung beantragen.

Wegen Mehrbedarf habe ich schon vorgesprochen, erst wurde gesagt, nur bei Krebs, Aids und Herzerkrankungen.
Letztes Jahr hatte ich nochmals vorgesprochen, da wurde mir ausdrücklich erklärt, das mir das nicht zusteht! Es würde ihr zwar leid tun, das ich Krebs hätte aber einen Mehrbedarf stehen nur Herzkranken zu!

Es ist nicht schön, bei jeder Rentenerhöhung wird mir dies schon am Anfang des Monats abgezogen. Die Rente wird ja, wie die Löhne erst Ende des Monats ausgezahlt!
Ist es nicht ungerecht, das Menschen, so wie ich, gearbeitet, drei Kinder groß gezogen haben und durch Krankheit nicht mehr in der Lage sind, arbeiten zu gehen, auch noch auf den Sozialsatz runter gedrückt werden? Von den Rentenerhöhungen sind solche Menschen, wie ich, ausgeschlossen!

Wollte ich Euch mal erzählen!

Liebe Grüße Rita5
🙄

bibo50
Nutzer*In
papilläres SD-Karzinom

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295109

Hallo zusammen,

ich habe es einfach versucht. Meine Hausärztin hat mir eine tolle Bescheinigung ausgestellt.
Sie hat mir: jodfreie Ernährung, vitaminreiche Ernährung und frei von Konservierungsstoffen bescheinigt.
Lebenslang!
Diese Bescheinigung habe ich zusammen mit dem Antrag per Post an das Jobcenter geschickt und habe heute die Bewilligung bekommen!!

Man sollte es einfach versuchen!
Ich würde auch nicht fragen sondern einfach einen Antrag stellen – wird dieser abgelehnt, kann man immer noch Widerspruch einlegen und ein anderer Sachbearbeiter ist zuständig. (Manchmal kommt es auch darauf an)

In diesem Sinne – viel Glück wünscht
Birgit :D :D

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295110

Ich hatte versucht von meiner Ärztin eine Bescheinigung zu bekommen. Sie meinte es würde nicht auf mich zutreffen. Ich hatte vor circa 2 Jahren die OP und alles gut verlaufen bisher in der Nachsorge. Unter der Schilddrüsenüberfunktion leide ich extrem.

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295111

Hallo Mimi,

tut mir leid, habe oben den ersten https://www.sd-krebs.de/phpBB2/viewtopic.php?p=41808#41808 aktualisiert.

Es ist tatsächlich so, dass der Mehrbedarf nicht mehr allen Krebspatienten zur Verfügung steht.

Habe oben die entscheidenden Zitate eingefügt.

Fortgeschrittener Schilddrüsenkrebs und/oder wenn Du unter TSH-Unterdrückung abnimmst (die meisten nehmen ja eher zu) und ein BMI unter 18,5 hast, dann sollte ein Mehrbedarf möglich sein.

Welche Probleme hast du unter der TSH-Unterdrückung?

Außerdem ist zu überprüfen, ob eine TSH-Unterdrückung überhaupt noch notwendig ist.

Siehe Resetbutton nach Operation und Radioiodtherapie (RIT)
und FAQ: TSH-Unterdrückung nach Schilddrüsenkrebs.

Viele Grüße
Harald

Antwort auf: Recht: ALG 2 – Empfänger bekommen Zuschuss für Ernährung

| Beitrags-ID: 295112

Hallo mimi,

habe deinen Beitrag abgetrennt:
Angstzustände, Unruhe, Konzentrations- u Schlafprobleme
und ins Forum Subsitution verschoben.

Viele Grüße
Harald

Anonym
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