Hallo Holger,
auch ich stellte mir die gleiche Frage. Also suchte ich Rat beim Hausarzt. Der hat gemeint, es käme darauf an, probieren sollte ich es auf jeden Fall. Er hat mir einen Antrag für einen Antrag ausgedruckt (2 Seiten), den ich dann zur Krankenkasse schickte.
Antwort bekam ich von der Rentenversicherung, die mir geschätzte 180 Seiten Antragsformulare zusandte (das ganze kann man auch gezielter online ausfüllen und ausdrucken).
Laut RV kann man Leistungen zur onkologischen Rehabilitation beziehen, wenn die Akutbehandlung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt. Ausnahmen sind aber möglich.
Ansonsten gibt es dann noch die Leistung zur medizinischen Rehabilitation, die laut RV nicht vor Ablauf von 4 Jahren nach Ablauf der letzten Leistung erbracht werden kann. Auch hier sind Ausnahmen möglich.
Ich reiche in den nächsten Tagen meinen Antrag ein, bin mal gespannt, ob es klappt!
Viele Grüße
Turtle