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Schwerbehinderung zurückstufen

vina
Nutzer*In

Schwerbehinderung zurückstufen

| Beitrags-ID: 259140

Hallo zusammen, ich bin neu hier und habe eine ganz blöde Frage… 🙄

Ganz zu Anfang:
Ich bin 39 Jahre alt weiblich und hatte im Oktober 2018 einen Knoten am Hals bei mir festgestellt. Damit bin ich zu meinem Hausarzt der mich gleich zur Punktion und Ultraschall geschickt hat. Ultraschall: Ein 4cm großer Knoten, Punktion: Keine Tumormaker…
Der Arzt meinte daraufhin dass ich den Knoten “ irgendwann “ operieren lassen sollte aber es nicht eilt.
Ich fühlte mich damit aber nicht wohl und entschied das ich ihn so schnell wie möglich raus haben wollte.
OP hatte ich im November 2018 , also Knoten und die Hälfte der Schilddrüse raus. Das Ergebnis der Biobsie war ein Schock 😥
Bösartiges papiläres Schilddrüsenkarzinom… Zuerst lief alles ab wie in einem Film. Ich sprach mit dem Chefarzt der Klinik über den zweiten OP Termin usw. Erst Tage danach hab ich es richtig registriert und ich war total fertig. Mein Mann hat mich zum Glück sehr unterstützt.
Im Dezember 2018 dann die zweite OP mit kompletter SD Entfernung. Danach wurde mir gesagt das ich einen Schwerbehindertenausweis mit 50% bekomme… Auch da war ich erstaunt weil ich mich ganz und gar nicht behindert vorkam… Naja, egal….
Ende Januar 2019 bekam ich eine AHB die mir sehr gut getan hat. Jetzt nehm ich natürlich Tabletten, muss regelmäßig zur Kontrolle und es geht mir prima.
Jetzt zu meiner Frage: Ich hab jetzt ja einen Schwerbehindertenausweis mit 50% für 5 Jahre. Warum wird das nach 5 Jahren nochmal kontrolliert? Ich meine, es ändert sich ja nichts an meiner Krankheit. Die SD wächst ja nicht nach…
Vielleicht bin ich auch nur zu doof um das zu verstehen

:nut:

Vielen Dank schon mal für eure Antworten
LG vina

Hector
pap. SD-Ca. pT1a(m) N1

Antwort auf: Schwerbehinderung zurückstufen

| Beitrags-ID: 385129

Hallo vina und wilkommen im Forum!

Deine Frage ist weder blöd, noch mangelt es dir an Verständnis. Im Gegenteil, das fragen sich manche von uns und deswegen wurde es hier im Forum schonmal besprochen. Ich verlinke dir mal einen aktuellen Forumsbeitrag, wo die Fragen m.E. ganz gut beantwortet wurde (Zusammenfassung: Die bloße Einnahme einer Tablette nach der ‚krebsfreien‘ Zeit stellt keine Einschränkung/Behinderung da).

https://www.sd-krebs.de/phpBB2/viewtopic.php?p=174545#174545

Das Stichwort zum Thema ist übbrigens „Heilungsbewährung“, darunter findest du hier im Forum noch weitere Beiträge, die sich näher damit beschäftigen. Unter anderem wird z.B. eine Neueinschätzung der Heilungsbewährung (sprich länger als 5 Jahre) bei Krebskranken gefordert.

Grüße,
Hector

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