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Aus für Krankschreibung per Telefon

Aus für Krankschreibung per Telefon

| Beitrags-ID: 260436

Endgültiges Aus für Krankschreibung per Telefon: G-BA lehnt Anträge der Patientenvertretung zum Schutz von Risikopatienten ab

Berlin, 28.05.2020. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Anträge der Patientenvertretung, zur Fortführung der Covid-19-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis zum 30. Juni zum Schutz von Risikopatienten abgelehnt. Damit läuft die bestehende Regelung endgültig zum 31. Mai aus.

„Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum der G-BA nur diese Sonderregelung nicht verlängert und dies mit den allgemeinen Lockerungen in den Bundesländern und einer besseren Ausstattung von Arztpraxen zum Schutz vor Infektionen erklärt!“, so Marion Rink, Sprecherin der Patientenvertretung im fachlich zuständigen Unterausschuss Veranlasste Leistungen. „Gerade diese Woche wurde in Politik und Wissenschaft wieder intensiv diskutiert, welche Gefahren die Lockerungen mit sich bringen können und es wurde die grundsätzliche Fortsetzung der Kontaktbeschränkungen bis Ende Juni beschlossen. Hier wird zugunsten der Arbeitgeber mit zweierlei Maß gemessen, obwohl der behauptete Missbrauch der Regelung für die telefonische Krankschreibung nicht nachgewiesen ist und die Zahlen der Krankschreibungen wieder zurückgehen!“
Die meisten anderen Sonderregelungen hat der G-BA mit Verweis auf den Beschluss der Bundesregierung und der Landesregierungen bezüglich der Maßnahmen zur Eindämmung der Covid19-Pandemie verlängert. Denn aufgrund der fortbestehenden Krisenlage solle die weitere Ausbreitung des SARS-CoV-2 Virus weiter verhindert werden und insbesondere die vulnerablen Patientengruppen geschützt werden. Gerade vor dem Hintergrund der schrittweise in Kraft tretenden Lockerungen könne es zu einem relevanten Anstieg der Zahl an Neuinfektionen kommen.
Die maßgeblichen Patientenorganisationen hatten aus denselben Gründen beantragt, die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung für Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik noch bis zum 30. Juni zu verlängern. Denn auch wenn Arztpraxen zwischenzeitlich besser mit Materialien zum Infektionsschutz und Hygienekonzepten ausgestattet sind, so erhöht die Abschaffung der Sonderregelung doch die Ansteckungsgefahr für Risikopatienten mit Covid-19 in der Arztpraxis.
Als Alternative hatten die Patientenorganisationen eine neue befristete Sonderregelung vorgelegt, welche die telefonische Krankschreibung nur für schwerst chronisch kranke Patientinnen und Patienten ermöglicht hätte, die zudem in der jeweiligen Arztpraxis bekannt sein sollten. Damit sollte diese Patientengruppe vor kurzfristig notwendigen Fahrten in die Arztpraxis und langen Wartezeiten in vollen Arztpraxen geschützt werden. Doch auch dieser Vorschlag fand leider keine Mehrheit im G-BA.

Die Patientenvertretung im G-BA besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der vier maßgeblichen Patienten-organisationen entsprechend der Patientenbeteiligungsverordnung:

  • Deutscher Behindertenrat (DBR).,[Mitglied ins diesem BAG Selbsthilfe und wir wiederum in dieser]
  • Bundesarbeitsgemeinschaft PatientInnenstellen und -initiativen,
  • Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Die Patientenvertretung im G-BA kann mitberaten und Anträge stellen, hat aber kein Stimmrecht.

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