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Ich brauche Hilfe: Schwerbehinderten Status nun 0%

Ich brauche Hilfe: Schwerbehinderten Status nun 0%

| Beitrags-ID: 260503

Moin an alle! Ich habe, ausser das ich immer mehr zunehme obwohl ich viel sport mache, ein größeres Problem… Und zwar das scheiss versorgunsamt!!! Zu mir.. Ich hatte 2013 eine komplett op von der schilddrüse wegen den krebs.. Rechtes stimmband ist auch tot.. Ich muss l thyroxin 225 nehmen und hab wie jeder andere wohl von euch auch mit einigen wehwehchen zu kämpfen die ich aber mittlerweile zum größten teil ignoriere… Nun will das versorgunsamt mir alles wegnehme.. ICh hatte 50% schwerbehinderten status.. Nun 0! Begründung ich hab ja kein Krebs.. Aber das ich von den hormonen Nebenwirkungen habe interessiert die nicht. Bin mit Anwalt gegen angegangen und wir finden kein arzt der ein Gutachten machen will. Ich glaube ich werde den Prozess verlieren. Habt ihr irgendwelche Erfahrungen? Danke im voraus.

jockel
pap. Schilddrüsenkarzinom T2N0M1pulmo

Antwort auf: Ich brauche Hilfe: Schwerbehinderten Status nun 0%

| Beitrags-ID: 389073

Hallo,
wenn Du bereits Klage eingereicht hast muss das Sozialgericht einen medizinischen Sachverständigen beauftragen, der anhand deiner Krankenunterlagen und eventuell auch nach einem Untersuchungstermin, zu dem du gehen musst, ein Gutachten erstellt. Ansonsten kann es hilfreich sein, wenn Du Dir von Deinen behandelnden Ärzten deine Beschwerden schriftlich bestätigen lässt und die Arztberichte bei Gericht einreichst. Aber generell gilt, dass allein die Entfernung der Schilddrüse noch keine dauerhafte Schwerbehinderung zur Folge hat. Es müssten von dir also weitere erhebliche Beeinträchtigungen nachgewiesen werden. Wenn du kaum noch beim Arzt warst, ist das nicht so gut, daraus schließt das Gericht eher, dass du gesund bist. Also bei Beschwerden hingehen und diese auch in den Unterlagen vom Arzt dokumentieren lassen!
LG Jockel

Andreas G

Antwort auf: Ich brauche Hilfe: Schwerbehinderten Status nun 0%

| Beitrags-ID: 389072

Guten Tag,
im Verlauf hatte dir „Urmel“ bereits die alles entscheidende Antwort gegeben. (2013)
Das Urteil vom Bundessozialgericht BSG B9 SB4/08R sagt eindeutig aus, dass im Falle einer Schilddrüsenentfernung (Organverlust) 30% anzusetzen sind und für die Recurrensparese zusätzlich 30%, da es sich um eine seltene Komplikation bei der OP handelt.
Also kumuliert sind es 60 %.
Das sollte dein Rechtsanwalt wissen. Aber auch die kurze Mitteilung an das Amt für Soziales hat bei mir mit dem Hinweis auf das o.g. Urteil gereicht, dass der Grad der Behinderung auf 60 % gesetzt wurde.
Bei einer so klaren Aktenlage, wird ein Rechtsanwalt zunächst einmal, nicht benötigt.
Für Rückfragen stehe ich gerne jederzeit zur Verfügung.

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Ich brauche Hilfe: Schwerbehinderten Status nun 0%

| Beitrags-ID: 389074

Andreas,

nicht so ganz. Man darf die einzelnen Grade der Behinderung nicht einfach addieren. Es gibt zwar keine offizielle Berechnungsregel, aber es zeichnet sich immer wieder ab, das die größte Behinderung zu 100% in die Bewertung einfließt, die Zweite zu Hälfte und die Dritte zu einem Drittel. Unter 10 findet gar keine Berücksichtigung mehr. Dazu kommt noch das aus jeder „Schadensklasse“ nur der höchste Wert angerechnet wird.
Dazu darf eine Behinderung auch nicht „altersnormal“ sein und darf nicht nur vorübergehend sein.
Ein Sachbearbeiter bei Versorgungsamt ist ein Laie, der in der Regel kein Interesse hat, einen Schwerbehindertenausweis auszustellen. Das kostet seinem Arbeitgeber (Stadt oder Kreis) schlichtweg Geld. Ohne Einspruch läuft da erstmal nichts. Bei manchen Fällen hilft wirklich nur der Gang zu einem Fachanwalt für Sozialrecht. Ein gerichtsverwertbares Gutachten kann auch nicht mal so eben irgendein Arzt machen. Das sind spezielle vom Gericht bestellte Gutachter. Und an deren Urteil wird sich immer das Gericht mit seinem Urteil orientieren.

Viele Grüsse
Stefan

Andreas G

Antwort auf: Ich brauche Hilfe: Schwerbehinderten Status nun 0%

| Beitrags-ID: 389075

Hallo Stefan,
doch so ganz.
Das Urteil des Bundessozialgerichts ist eindeutig.
In diesem Fall ist der Organverlust mit 30 % bewertet.
Die Recurenssparese als ungewöhnliche Komplikation bei ca. 1-2 % der Operationen, zusätzlich mit 30 %.
Also im Gesamten dann 60 %, was auch eindeutig im Urteil steht.
Das Urteil kann man sich ausdrucken, viel Papier und schwierig zu lesen, aber da die Krankengeschichte war exakt die Gleiche wie bei mir.
Das Amt für Soziales, hat bei mir sofort den Bescheid nach meinem Hinweis auf das Urteil geändert.(2016)

LottileinLeitungsteam NW Hypopara pap. SD-Ca pT 4b N1M1, Hypopara

Antwort auf: Ich brauche Hilfe: Schwerbehinderten Status nun 0%

| Beitrags-ID: 389076

Hallo Andreas,
in dem von Dir erwähnten Urteil ist der Verlust der SD nach Krebs in Heilungsbewährung mit 50 bewertet, die Stimmbandlähmung mit 30 und daraus insgesamt 60 gemacht worden (zunächst 50, nach Urteil dann 60).

Das Urteil ist von 2009, der Kläger erkrankte 2005. Er befand sich also noch innerhalb der Heilungsbewährung.

Hier das Urteil

https://openjur.de/u/169501.html

Viele Grüße
Lotti

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Ich brauche Hilfe: Schwerbehinderten Status nun 0%

| Beitrags-ID: 389077

Bei Valentino kommt noch dazu, dass er nur ein Stimmband gelähmt hat. Aus meiner Erfahrung ergibt das eine kratzige Stimme, aber nicht keine gefährliche Atemnot. Bei Atemnot und einer daraus resultierenden Sauerstoffunterversorgung wäre wiederum eine OP (stimmbanderhaltend) notwendig.

Ein großer Fehler bei der Beantragung eines Schwerbehindertenausweises ist, dass man nicht klar belegt, was man durch die Erkrankung NICHT mehr kann. Der Schwerbehindertenausweis nach einer Krebserkrankung wird eben ohne weiteren Nachweis pauschal für 5 Jahre gewährt. Ich habe damals den Schwerbehindertenausweis erst gar nicht beantragt, da ich in Grunde keine Einschränkungen hatte. Gut auf 5 Tage Urlaub und die Steuererleichterung habe ich verzichtet. Ich war aber damals auch in einer beruflichen Neuorientierung den ich durch zusätzliche Ansprüche nicht riskieren wollte. In einer anderen beruflichen Situation hätte ich es vielleicht gemacht. Heute habe ich wegen anderer Erkrankunguen einen unbefristeten GdB von 90 mit Kennzeichen „G“. Dabei spielt meine fehlende SD keine Rolle mehr.

Viele Grüße
Stefan

StefanFLeitungsteam NW Hypopara OP 1996, Follikuläres SD-CA, Hypopara, endokrinologisches Sonderexemplar

Antwort auf: Ich brauche Hilfe: Schwerbehinderten Status nun 0%

| Beitrags-ID: 389078

Bei REHADAT steht dazu, das in der Heilbewährungszeit von 2-5 Jahren der GdB, wegen der Gefahr eines Rückfalls grundsätzlich höher bewertet wird, als es die eigentliche Erkrankung erlaubt.
Man bekommt in der Heilbewährung also etwas mehr an GdB und wird danach eben wieder auf den normalen GdB dieser Erkrankung zurückgestuft.

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