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Ambul, nukl. CT (PET-CT) muss Kassenleistung werden !

Ambul, nukl. CT (PET-CT) muss Kassenleistung werden !

| Beitrags-ID: 260758

Pressemitteilung der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss G-BA

Nach 17 Jahren Prüfung der PET-CT durch den G-BA: Ungleichbehandlung wird manifestiert

Ambulantes nuklearmedizinisches CT (PET-CT) muss Kassenleitung werden!

Berlin, 20.11.2020. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute beschlossen, alle laufenden Methodenbewertungsverfahren zur PET/PET-CT einzustellen.

Die PET-CT ist ein ambulantes nuklearmedizinisches diagnostisches Verfahren (Ganzkörperscan), mit dem sich Tumore und Metastasen oftmals besser darstellen lassen als allein durch eine CT oder MRT. In vielen hochwertigen nationalen und internationalen interdisziplinären Leitlinien wird die PET-CT von Krebspatient*innen für eine Vielzahl von Indikationen empfohlen.

Denn bei der PET-CT werden zwei Verfahren (Positronen-Emissions-Tomographie und Computertomographie) miteinander kombiniert. Der zusätzliche Gewinn besteht in der Darstellung der Stoffwechselaktivität der Tumorerkrankung. Der Nutzen der PET-CT reicht aber viel weiter, denn auch der Erfolg einer Vielzahl weiterer chirurgischer sowie onkologischer Therapien lässt sich mittels PET-CT überprüfen. Zur Bestrahlungsplanung müsste die PET/CT ebenfalls häufiger zum Einsatz kommen, um gezielter und effektiver bestrahlen zu können. Dies wurde bei Expertenanhörungen im Rahmen der Beratungen deutlich.

Doch damit soll jetzt Schluss sein, denn nach 17 Jahren Prüfung der PET-CT durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wurde gegen die Stimmen der Patientenvertretung beschlossen, den Prüfantrag zurückzunehmen mit dem Argument, dass nun mehr kein Interesse an der Bewertung der Methode unter Ansehen der aktuellen Versorgungsituation bestünde.

Damit wird ein Status quo erhalten, der für die Patientenvertretung inakzeptabel ist.

In Deutschland wird die PET/CT außer bei den wenigen positiv beschiedenen Indikationen nur auf Antrag oder über wenige Ambulante Spezialärztliche Versorgungszentren (ASV) durch die Krankenkassen vergütet. Das führt zu einer restriktiven Anwendung entgegen der Leitlinien-Empfehlungen.

Obgleich die Gemeinsame Selbstverwaltung seit 17 Jahren eine positive Bewertung der PET behindert, schließen aber einzelne Krankenkassen landauf, landab Selektivverträge für diese Leistung ab. Dort wo keine Selektivverträge bestehen, müssen Ärzt*innen beim MDK Anträge auf Kostenerstattung stellen und bei Ablehnung Widersprüche einlegen. Für die Betroffenen, bei denen es zumeist um die Erkennung von Metastasen geht, ist dies bei immenser psychischer Belastung durch die Krankheit eine unzumutbare zusätzliche Geduldsprobe.

Die Genehmigungsverfahren und Vergütungen sind gänzlich intransparent und führen zu einer unzumutbaren Ungleichbehandlung.

„Die Patientenvertretung hat sich gegen die Einstellung der Beratung ausgesprochen und Anträge auf Einschluss der PET/CT Untersuchungen bei zunächst 3 Indikationen gestellt, die in deutschen S3-Leitlinien empfohlen werden“, erklärt Dr. Martin Danner, Sprecher der Patientenvertretung im G-BA.

Der G-BA weicht einer inhaltlichen Bewertung aus, in dem er sich nach 17 Jahren auf eine rein formale Argumentation beschränkt und versucht, mit der Rücknahme den § 135 Abs. 1a SGB V zu umgehen, wonach alte langlaufende Methodenbewertungsverfahren bis zum 31. Dezember 2020 abzuschließen sind.

(Die Pressemitteilung findet sich als PDF-Dokument in der Anlage)

Hallo,

dieser Beschluss des G-BA nach 17 Jahren Prüfung gegen die Patientenvertretung dokumentiert ein Versagen dieses Gremiums.
Und versucht mit Verfahrenstricks gesetzliche Vorgaben (§135 (1a) SGB V) zu umgehen:

§ 135 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
(…)
(1a) Für ein Methodenbewertungsverfahren, für das der Antrag nach Absatz 1 Satz 1 vor dem 31. Dezember 2018 angenommen wurde, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass das Methodenbewertungsverfahren abweichend von Absatz 1 Satz 5 [„Das sich anschließende Methodenbewertungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren abzuschließen.“] erst bis zum 31. Dezember 2020 abzuschließen ist.
(…)

(Quelle: (§135 (1a) SGB V, Eckige Einfügung und Hervorhebung von mir)

Die 58. Sitzung des G-BA am 20.11.2020 kann man sich per Video anschauen. Es ist der Zeitraum ca. 1.02 bis 1.27.

Die dort zitierten HTA-Berichte sind:

Anzumerken vom mir (24.11.2020):

    Die andere Bänke und die unparteiischen Vorsitzenden betonen, man würde im neuen Jahr auf Grundlage eines neuen DGHO-Papiers in neue Beratungen gehen.
    Mir ist es allerdings ein grosses Rätsel, wie diese Beratungen, dann anders verlaufen sollen als die alten Beratungen, weil sich an Situation, was es an Evidenz für diese Diagnostik gibt, bis dahin sich ja nicht ändert.
    Mir scheint dies lediglich ein Hinauszögern, um weitere Jahre.

Hier eine Übersicht zu Politische Initiativen unseres Vereins zur PET beim SD-Krebs.

Positronen-Emissions-Tomographie (PET)
ist ein nuklearmedizinisches Schnittbildverfahren, bei welchem die nach Injektion einer radioaktiv markierten Substanz aus dem Körper austretende Strahlung mit ringförmig angeordneten Detektoren nachgewiesen wird.
siehe:

[/quote]

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Antwort auf: Ambul, nukl. CT (PET-CT) muss Kassenleistung werden !

| Beitrags-ID: 389782

Hallo,

habe im obigen Beitrag noch ergänzt:

Dieser Beschluss des G-BA nach 17 Jahren Prüfung gegen die Patientenvertretung dokumentiert ein Versagen dieses Gremiums.
Und versucht mit Verfahrenstricks gesetzliche Vorgaben (§135 (1a) SGB V) zu umgehen:

§ 135 Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden
(…)
(1a) Für ein Methodenbewertungsverfahren, für das der Antrag nach Absatz 1 Satz 1 vor dem 31. Dezember 2018 angenommen wurde, gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, dass das Methodenbewertungsverfahren abweichend von Absatz 1 Satz 5 [„Das sich anschließende Methodenbewertungsverfahren ist innerhalb von zwei Jahren abzuschließen.“] erst bis zum 31. Dezember 2020 abzuschließen ist.
(…)

(Quelle: (§135 (1a) SGB V, Eckige Einfügung und Hervorhebung von mir)

Die 58. Sitzung des G-BA am 20.11.2020 kann man sich per Video anschauen. Es ist der Zeitraum ca. 1.02 bis 1.27.

Anzumerken vom mir (24.11.2020):

    Die andere Bänke und die unparteiischen Vorsitzenden betonen, man würde im neuen Jahr auf Grundlage eines neuen DGHO-Papiers in neue Beratungen gehen.
    Mir ist es allerdings ein grosses Rätsel, wie diese Beratungen, dann anders verlaufen sollen als die alten Beratungen, weil sich an Situation, was es an Evidenz für diese Diagnostik gibt, bis dahin sich ja nicht ändert.
    Mir scheint dies lediglich ein Hinauszögern, um weitere Jahre.

Viele Grüße
Harald

Antwort auf: Ambul, nukl. CT (PET-CT) muss Kassenleistung werden !

| Beitrags-ID: 389781

Hallo,

der Haus der Krebs-Selbsthilfe – Bundesverband e.V. (HKSH-BV) unterstützt die Presseerklärung der Patientenvertretung im G-BA.

Am Dienstag, 24.11.2020, hat auch das Ärzteblatt über den Beschluss berichtet:

Viele Grüße
Harald

Antwort auf: Ambul, nukl. CT (PET-CT) muss Kassenleistung werden !

| Beitrags-ID: 389783

Hallo,

das Bundesministerium für Gesundheit hat den Beschluss akzeptiert, d.h. keine Beanstandung.

Allerdings geht das BMG davon aus, dass nun „dass die Antragsberechtigten [dazu gehört auch die Patientenvertretung im G-BA] bzw. der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zeinah ein neues Bewertungsverfahren initiieren, und mit einer Sachentscheidung abschließen werden, wenn das angekündigte gemeinsame Grundsatzpapier der Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie e.V. DGHO und andere Fachgesellschaften zur PET vorliegt.

Auch wird der G-BA aufgefordert, bis zum 30. Juni 2021 zu berichten und einen Zeitplan für ein neues Methodenbewertungsverfahren.

In der Anhörung hatte die DGHO wie folgt Stellung genommen

„Zur Reduktion des administrativen Aufwands der Beantragung einer Kostenübernahme durch die behandelnden Ärzte und der Bewertung durch die Kostenträger schlagen wir die Experten-gestützte Erarbeitung und die Konsentierung von Kriterienkatalogen vor.“

Viele Grüße
Harald

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