Die EU Datenschutzgrundverordnung (DVGO)
(Gültig ab Mai 2018)
Was ist für die Selbsthilfegruppenleitung zu beachten?
Datenschutz
siehe dazu unsere Datenschutz – Erklärung
ferner intern: Datenschutz – (interne Übersicht)
Zur neuen EU-Datenschutzverordnung gibt es eine Vielzhal von Hilfs-Dokumenten von Organisationen, Vereinen, Kontaktstelle, zum Teil mit widersprüchlichen Erfahrungen.
Hier eine kommentierte Liste der Hilfsmittel-Dokumente zum Datenschutz
In der Anlage findet sich der Vortrag von mir als PDF.
Um als Gruppenleiter*in so wenig möglich Daten von Betroffenen zu sammeln, gibt es die Möglichkeit dies alles über die Forums-Gruppe zu tun. Das Leitungsteam und alle Gruppen-Mitglieder kennen nur das Pseudonym. Beim Rundmail-Versand über die Funktion Personalisierte Gruppen-E-Mailerfahren, dann allerdings die Gruppen-Mitglieder, die E-Mail-Adresse des Versenders der Rundmail (Beschreibung der Funktion auch im Vortrag).
Auch Mitglieder der Selbsthilfegruppe ohne Internet können so über die Bundesgeschäftsstelle per Briefpost benachrichtigt werden.
Auf den Flyern für die regionalen Selbsthilfegruppen können dies die Betroffenen ankreuzen, wenn sie dies möchten.
WhatsApp und andere Dienste (z.B. Google+), die sich über die Verwertung der Daten der Nutzer*innen finanzieren, können durch die Selbsthilfegruppe genutzt werden, jedoch müssen die Mitglieder auf die Verwertung ihrer gesundheitsbezogenen Daten durch Dritte aufgeklärt werden.
(Ein mit nur wenig Kosten verbunden Alternative zu WhatsApp ist z.B. Threema.)
Aus diesem Grund sollte man den Mitgliedern immer eine Alternative zu WhatsApp etc. anbieten, oder am besten ganz darauf verzichten.
Viele Grüße
Harald
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