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Urmel

Antwort auf: behindertengrad bitte um hilfe?!?!?

| Beitrags-ID: 355455

Hallo Valentino,

das ist auch etwas schwierig mit dem GdB. Grundsätzlich wird der GdB immer – egal bei weilcher Erkrankung – daran bemessen, welche Einschränkungen man z.B. durch den Verlust eines Armes bei der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft hat.

Eine Ausnahme davon ist die sog. Heilungsbewährung bei Krebserkrankungen. Hier wird pauschal ein GdB für die gesamten Einschränkungen angenommen, egal wie hoch die tatsächliche Einschränkung für den einzelnen ist. Bei den in der Verordnung über die Zuerkennung des GdB festgelegten Prozentsätzen sind aber nur die „im Regelfall entstehenden“ Einschränkungen berücksichtigt.

Da eine Stimmbandlähmung wie in dem og. Urteil ausgeführt zu einer möglichen Komplikation und nicht zu den „regelmäßigen“ Folgen einer Ca Entfernung an der Schilddrüse gehört, ist diese Behinderung gesondert zu bewerten.

Da die GdB’s nicht zusammengezählt werden, kommt es dann noch darauf an, welcher Gesamt GdB gebildet wird.

Ich hoffe, ich konnte die schwierige Materie einigermaßen verständlich rüberbringen.

In deinem Fall würde ich auf jeden Fall – wenn die Probleme nicht bald besser werden – wie von deinem Arzt vorgeschlagen, einen Antrag auf Höherbewertung stellen.

Gruß
Urmel