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Antwort auf: Antrag auf Behinderung, da keine schilddrüse?

| Beitrags-ID: 460972

Hallo Birgitt,

dass die Gesundheitsstörung „Verlust der SD“ im Bescheid aufgeführt ist, bedeutet nicht immer, dass diese auch für eine Erhöhung des GdB ausschlaggebend ist. Diese ist zunächst nur ein Fakt, dass die Krankheit/ Gesundheitsstörung vorhanden ist. Zu einer Erhöhung könnte sie nur dann führen, wenn diese in Wechselwirkung mit anderen Krankheiten zu einer erhöhten Beeinträchtigung führt und einen eigenen GdB von 30 hat.

I.dR. hat man bei einer fehlenden SD wegen eines Tumors und einer gut eingestellten Medikation keinen Anspruch auf einen GdB über 30. Ich weiß nicht mal, ob man überhaupt einen GdB bekommt, wenn man nicht gerade eine, durch die OP verursachte, einseitige Stimmbandlähmung hat.

Beste Grüße