OTC-Ausnahmeliste (Übersichtsseite des G-BA)
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OTC = over the counter (engl. für: über die Verkaufstheke)
= Medikamente, die auch ohne Rezept des Arztes zu kaufen sind. OTC-Medikamente werden in der Regel nicht von Krankenkasse bezahlt. Ausgenommen sind bestimmte Präparate die in einer speziellen Liste aufgeführt werden, dazu gehören auch Clacium-Präparate.
Über die Übersichtsseite zu OTC des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) kommt man zur aktuellen Ausnahmeliste, welche verschrieben werden können und von der Krankenkasse bezahlt werden.
Offizieller Name: Anlage I: Zugelassene Ausnahmen zum gesetzlichen Verordnungsausschluss nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V