Hallo,
die Zulassung von rhTSH (=Thyrogen) gilt meines Wissen nur für die Ablation (Entfernung des Restgewebebes) sowie für die Nachsorge (RJD bzw. stimulierter TG-Wert).
Für die Therapie gibt es keine Zulassung für rhTSH . Es wird jedoch im Rahmen von individuellen Heilversuchen (Off-Label-Use) bei der RJT als auch bei der PET eingesetzt.
Viele Grüße Harald
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