Studie: PET-CT beim wenig-differenzierten Schilddrüsenkrebs von Vorteil
Hallo,
es gibt eine neue Studie zur PET-CT beim wenig-differenzierten Schilddrüsenkrebs:
Integrated PET/CT in differentiated thyroid cancer: diagnostic accuracy and impact on patient management. Palmedo, H. et.al. in The Journal of Nuclear Medicine 2006 Apr; 47(4):616-24.
Prof. Palmedo – auch Mitglied in unserem wissenschaftlichen Beirat – hat mir den Artikel zugesandt, und fasst das Ergebnis wie folgt zusammen:
In der Essenz hat unsere Arbeit gezeigt, dass mit Hilfe der integrierten PET-CT Kamera (was soviel bedeutet wie PET und CT in einer Kamera) nicht nur die Diagnostik beim Schilddrüsenkarzinom verbessert werden kann, sondern in der Folge auch die Therapie. Dies bedeutet konkret, dass eine bessere Therapieplanung möglich ist, dass unnötige Operationen vermieden werden können, dass die Wahrscheinlichkeit für die Durchführung einer erneuten Operation wegen verbleibendem Tumorrest deutlich sinkt.
Eine wesentliche Voraussetzung für die möglichst komplette Tumorentfernung ist die Lokalisierung des Tumors mit Hilfe der PET-CT. Durch die Überlagerung von PET und CT Bildern kann der genaue Ort des Tumors bestimmt und dieser entfernt werden. Wir konnten in unserer Studie zeigen, dass die Bildüberlagerung durch die integrierte PET-
CT Kamera besser ist als wenn die Bilder mit dem PET und dem CT getrennt erstellt und dann lediglich vor dem geistigen Auge überlagert werden. Mit der neuen PET-CT Methode konnte Tumorgewebe effektiver und sicherer aufgefunden und entfernt werden.
Zitat aus einer Email an den Vorstand (7.8.2006)
Leider hat sich in Fragen der Kostenerstattung der ambulant durch geführten PET(-CT) noch nichts neues ergeben, bislang wird meist nur die stationär durchgeführte PET(-CT) erstattet.
Soll eine PET(-CT) ambulant durchgeführt werden, so muss man noch die Kostenerstattung bei der Krankenkasse individuell beantragen.
Wichtig ist hier, dass vorher mit einer ausreichenden Frist (mindestens 14 Tage) bei der Krankenkasse ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt wird.
Hierbei kann man nun auf diese neue Studie verweisen, ferner kann man auch darauf verweisen, dass beim primären nichtkleinzelligen Lungenkarzinomen die PET bzw. PET-CT bereits zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen gehört (PET und PET-CT Kostenübernahme beim Lungenkarzinom – 9. Januar 2006).
Die Forderungen (PDF) unseres Vereins bezüglich der Kostenübernahme bei der PET hat (über mehrere Monate und Umwege) nun auch die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss erreicht, die sich hierfür im Gemeinsamen Bundesausschuss einsetzen wollen.
Viele Grüße
Harald
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