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Schwerbehindertenausweis

Pilar

Hallo miteinander ,
ich hab auch einen Schwerbehinderten Ausweis mit 50 % und wollte von Euch wissen ,das wenn man sich bei einer neuen Stelle bewirbt ,ob man angeben muss ,das man Krebskrank ist ,bzw. einen solchen Ausweis besitzt ?

Lieben vielen Dank im voraus ,Euch allen einen schönen Tag ,
Pilar :)

BeateDue
Nutzer*In

Hallo Pilar,
Nein musst du nicht angeben selbst wenn du danach gefragt wirst, es sei denn deine Behinderung würde dich bei der Ausübung deiner Tätigkeit hindern. Dann bekommst du aber 5 Tage Sonderurlaub nicht, den Steuervorteil kannst du bei der Steuererklärung geltend machen.
Bei großen Firmen und selbstverständlich im Öffentlichen Dienst ist es sinnvoll die Schwerbehinderung anzugeben.

Ich wünsche dir viel Glück
BeateDue

Laufe nicht der Vergangenheit nach und
verliere dich nicht in der Zukunft.
Die Vergangenheit ist nicht mehr.
Die Zukunft ist noch nicht gekommen.
Das Leben ist hier und jetzt.
Buddhistische Weisheit

Pilar

Hallo Beate ,
vielen lieben Dank für deine klare Antwort!
Wünsch Dir noch einen schönen Tag und alles liebe ,
Pilar :)

JulchenMo
Nutzer*In

Hallo Zusammen!
Ich habe mit meinen 25 Jahren auch gerade einen Antrag gestellt.
Am Montag kommt auch der MDK. Ich habe zeitgleich eine Überprüfung auf Pflegegrad beantragt. Ich bin seit meinen OPs nämlich von einer Recurrensparese bds. betroffen und dadurch total eingeschränkt. Hat hier jemand Erfahrung oder wurde wem ein Pflegegrad bewilligt?

Riana

Hallo,

ich bin im Oktober 2020 operiert worden und habe im November selbst den Schwerbehindertenausweis beantragt nach 4 Wochen habe ich die Bescheinigung über 80% erhalten.

Anderl

Hallo zusammen,

werden den Ausweis nun auch mal bentragen. Allerdings war meine Grunderkrankung 2008/9. Klar nun muss ich ja ohne SD immer Medikamente nehmen. Wisst ihr wie das ist während einer Beschäftigung? Mein AG weiß nichts von meiner Behinderung. Wenn ich das jetzt beantrage und bewilligt wird, dann melde ich das dem AG. Kann der dann sagen, das hättest Du uns bei der Bewerbung sagen müssen?

Grüßle, Andy

Hector

Hallo Andy,

in deinem Fall ist das Problem nicht der AG, sondern dass du bereits weit über die Heilungsbewährung von 5 Jahren hinaus bist und der SB Ausweis somit nicht mehr bewilligt wird. Oder hat sich dein Zustand kürzlich verschlechtert ?

Das Fehlen der SD und die lebenslange Einnahme von L-Thyroxin sind für sich alleine kein Grund für einen SB-Ausweis. Die onkologische Erkrankung die dazu geführt hat, zählt nicht mehr, außer du hattest zwischenzeitlich ein Rezidiv.

Wegen dem AG brauchst dir keine großen Sorgen zu machen, dieser kann zwar seinen Unmut ausdrücken, aber das hat juristisch keine Relevanz. Im Gegenteil, du wärst dann besser gegen Kündigungen geschützt (vereinfacht gesagt).

Grüße,
Hector

Aut inveniam viam aut faciam

Regina_60

Ich habe ebenfalls eine Frage zum Schwerbehindertenausweis. Durch meine neurologische Erkrankung HSP (hereditäre spastische Paraparese) habe ich bereits einen unbefristeten Ausweis mit GDB 70%, Merkzeichen G und B.

Würde durch die Krebserkrankung der Grad der Behinderung auf 80% oder mehr steigen? Was wäre nach Ablauf der Fünfjahresfrist? Der unbefristet gültige Teil bliebe davon unberührt, nehme ich an, so dass ich weiterhin die 70% durch die neurologische Erkrankung hätte, richtig?

Hallo Regina,

es kann durchaus sein, dass der Gesamt GdB dann auch steigt. Es ist ja eine neue Erkrankung die nichts mit dem anderen zu tun hat. Die einzelnen Gdbs werden aber nicht einfach addiert, sondern der Größte voll angerechnet und der Zweite ungefähr zur Hälfte. Du könntest vermutlich auf sogar 90 oder 100 GdB kommen.

Problem ist aber, Dein alter GdB ist unbefristet und soll jetzt durch einen für 5 Jahre befristeten GdB noch aufgestockt werden. Es gibt aber keine unbefristeten/befristeten Schwerbehindertenausweise. Daher würde ich mal vermuten, dass das Versorgungsamt Deinen GdB nur leicht angeben wird, als wenn Du schon aus den 5 Jahren Befristung heraus wärst.

Ich würde auf jeden Fall vor einem Antrag auf Verschlimmerung mit Deinem Arzt Rücksprache halten. Du kannst Dich auch an einen Anwalt für Sozialrecht, oder eine Beratungsorganisation wenden. Es besteht bei einem neuen Antrag immer die Gefahr, dass der alte Grund dann auch noch mal neu bewertet wird.

Viele Grüße

StefanF

1 Nutzer*in hat sich für diesen Beitrag bedankt.
Regina_60

Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, Stefan. Ich werde das mal mit dem Sozialrechtskundigen im HSP-Forum besprechen. Ich habe auch bereits beim Versorgungsamt angerufen, aber natürlich habe ich dort nichts Konkretes erfahren, nur dass ich einfach mit meinem Befund einen Änderungsantrag einreichen kann.

Ellen1
Nutzer*In

Hallo Regina,

ich denke auch, die Gefahr besteht das die Grunderkrankung neu bewertet und evtl. herabgestuft werden könnte.

Bei mir ganz bestimmt, da ich einen höheren GdB habe als mir zusteht.

LG Ellen

1 Nutzer*in hat sich für diesen Beitrag bedankt.
Anonym
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