Hallo,
Lediglich für die ablative RJT (Entfernung des Schilddrüenrestgewebes) und für den Einsatz von rhTSH, anstelle einer Schilddrüsenunterfunktion wird von den Autoren Markus Dietlein, F. A. Verburg, M. Luster, C. Reiners, F. Pitoia and H. Schicha die hohe Evidenz anerkannt, wie sie von der ATA vergeben wurde.
Vielfach sei in den ATA-Guidelines nicht nachvollziehbar, warum welche Studien ausgewählt wurden, um eine Empfehlung abzugeben.
An drei Beispielen zeigen die Autoren auf, dass die ATA-Guidelines nicht ihrem eigenen Anspruch entsprechen:
- Indikation zur RJT
siehe dazu Studie: Papilläres Mikrokarzinom (Hay 2008)
- Diagnostik in der Nachsorge
- TSH-Unterdrückung in der Nachsorge
Ferner wird zu Bedenken gegeben, dass in Ländern, in denen die Bevölkerung unter einem Jodmangel leiden, die medzinische (Versorgungs-)Situation eine andere ist, als in den USA.
Es wird daher gefordert, die ATA-Guidelnines wie die anderen Empfehlungen lediglich als Konsens einer Expertengruppe zu betrachten.
Viele Grüße
Harald